Unser Angebot der ambulanten Unterstützung nennt sich formal „ Wohnen in der eigenen Wohnung mit Unterstützung“ (früher: Betreutes Wohnen) und ist eine Leistung der ambulanten Eingliederungshilfe gemäß §§ 113 ff. SGB IX. Kostenträger für das betreute Wohnen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen).
Bedingung des Kostenträgers für die Inanspruchnahme des ambulant betreuten Wohnens ist eine chronifizierte psychiatrische Diagnose. Wir arbeiten mit Frauen und Trans* sowohl mit spezifischen Traumafolgediagnosen wie
als auch mit anderen traumaunspezifischen psychiatrischen Diagnosen.
Ein Fachdienst vom Landeswohlfahrtsverband wird mit Ihnen zusammen einen Hilfeplan erstellen. In diesem ersten Hilfeplan wird dargestellt, wie die aktuelle Situation aussieht, wo es hingehen soll, wofür Hilfe benötigt wird und wieviel Zeit dafür veranschlagt wird. Dieser Hilfeplan ist die Grundlage, auf der der Kostenträger entscheidet, ob und mit wieviel Stunden die Hilfe bewilligt wird. Bei dem Hilfeplangespräch sind wir gerne dabei, wenn Sie uns als Unterstützung brauchen.
Um einschätzen zu können, ob die anfragende Person Anspruch auf das betreute Wohnen hat, verlangt der Kostenträger aktuelle Berichte oder Gutachten über die psychische Situation. Alternativ ist es auch möglich, Ärzt*innen oder Kliniken von ihrer Schweigepflicht zu entbinden, damit der Kostenträger dort die entsprechenden Informationen einholen kann.
Innerhalb bestimmter Einkommens- und Vermögensgrenzen trägt der Landeswohlfahrtsverband die Kosten für das ambulant betreute Wohnen. Hierfür verlangt der Kostenträger eine Überprüfung von Vermögen und Einkommen, entsprechende Unterlagen der anfragenden Person müssen eingereicht werden. In der Regel müssen Sie keine Kosten übernehmen.
Bei der gesamten Antragsstellung werden wir Sie unterstützen, bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr Informationen möchten oder einen ersten Infotermin vereinbaren wollen. Sie erreichen uns unter folgender Nummer: 0561 - 20 19 18 80 oder per Mail unter info@eigenmaechtig.de.